Kirchenvorstand
Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten.
Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeindeparlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.
Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind u.a.
- Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
- Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
- Die Personaleinstellungen
- Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
- Die Verwaltung der 4 zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
- Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
- Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde
- Die Verwaltung des sonstigen Vermögens
Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das Pfarrer Roland Winkelmann.
Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16. Zwei dieser Mitglieder wählt der Kirchenvorstand zu stellvertretenden Vorsitzenden.
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind
Name | Straße | Gemeinde/Filiale | Ausschüsse |
Philipp Behmer | Jasminstr. 26 a | St. Franziskus | Finanzen |
Dr. Ulrich Gras | Angermunder Str. 194 a | St. Hubertus | Friedhof |
Peter Griebeling | Am Hauweg 31 | St. Judas Thaddäus | Öffentl. |
Dr. Michael Haupenthal | Am Steinwerth 9 | St. Hubertus |
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Werner Heib | Vor dem Tore 46 | St. Raphael | Liegenschaften |
Alfons Holdmann | Am Glockenturm 7 | St. Franziskus | Finan./Personal |
Walter Holzschneider | Heinr.-Albrod-Str. 74 | St. Judas Thaddäus | Liegenschaften |
Gisela Jansen | Salzburger Platz 1 a | St. Judas Thaddäus | Finanzen |
Michael Klucken | Suitbertusstr. 10 | St. Suitbert | Liegenschaften |
Hans Korell | Clausthaler Str. 16 | St. Stephanus | Liegenschaften |
Dr. Stefan Kortenkamp | Florian-Geyer-Str. 26 | St. Peter u. Paul | Personal |
Michael Küperkoch | Am Rahmer Bach 74 | St. Hubertus |
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Horst Nick | Passauer Str. 26 | St. Judas Thaddäus | Liegen./Friedhof |
Heinz Potthast | Heinr.-Albrod-Str. 50 | St. Judas Thaddäus | Finan./Personal |
Burkhard Schifferings | Auf dem Hunsrück 9 | St. Dionysius | Liegen./Friedhof |
Werner Schild | Bergische Landwehr 32 | St. Suitbert | Finanzen |
Dagmar Vecchi | Gasteiner Str. 25 | St. Judas Thaddäus |
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Michael Werners | Otawistr. 32 | St. Judas Thaddäus | Liegenschaften |
Dr. Paul Wegerhof | Tilsiter Ufer 67 | St. Joseph |
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Amtsdauer und Wahlen
Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes.
Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes über 21 Jahre

