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Kirchenvorstand

Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten.

Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.

Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes sind u.a.

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das Pfarrer Roland Winkelmann.

Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16. Zwei dieser Mitglieder wählt der Kirchenvorstand zu stellvertretenden Vorsitzenden.

Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind

Name

Straße

Gemeinde/Filiale

Ausschüsse

Philipp Behmer

Jasminstr. 26 a

St. Franziskus

Finanzen

Dr. Ulrich Gras

Angermunder Str. 194 a

St. Hubertus

Friedhof

Peter Griebeling

Am Hauweg 31

St. Judas Thaddäus

Öffentl.

Dr. Michael Haupenthal

Am Steinwerth 9

St. Hubertus

 

Werner Heib

Vor dem Tore 46

St. Raphael

Liegenschaften

Alfons Holdmann

Am Glockenturm 7

St. Franziskus

Finan./Personal

Walter Holzschneider

Heinr.-Albrod-Str. 74

St. Judas Thaddäus

Liegenschaften

Gisela Jansen

Salzburger Platz 1 a

St. Judas Thaddäus

Finanzen

Michael Klucken

Suitbertusstr. 10

St. Suitbert

Liegenschaften

Hans Korell

Clausthaler Str. 16

St. Stephanus

Liegenschaften

Dr. Stefan Kortenkamp

Florian-Geyer-Str. 26

St. Peter u. Paul

Personal

Michael Küperkoch

Am Rahmer Bach 74

St. Hubertus

 

Horst Nick

Passauer Str. 26

St. Judas Thaddäus

Liegen./Friedhof

Heinz Potthast

Heinr.-Albrod-Str. 50

St. Judas Thaddäus

Finan./Personal

Burkhard Schifferings

Auf dem Hunsrück 9

St. Dionysius

Liegen./Friedhof

Werner Schild

Bergische Landwehr 32

St. Suitbert

Finanzen

Dagmar Vecchi

Gasteiner Str. 25

St. Judas Thaddäus

 

Michael Werners

Otawistr. 32

St. Judas Thaddäus

Liegenschaften

Dr. Paul Wegerhof

Tilsiter Ufer 67

St. Joseph

 

Amtsdauer und Wahlen

Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes.

Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.

Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes über 21 Jahre